Die Schulleitung kann „Hitzefrei“ geben, wenn hohe Temperaturen die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und das Lernen dadurch nur noch eingeschränkt möglich ist.
„Hitzfrei“ bedeutet: Der Unterricht endet nach der 4. Schulstunde.
Die Eltern werden aber auf jeden Fall rechtzeitig vorher darüber informiert.